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Informationen zum Dokument  BGE 148 V 70  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Strittig ist, ob das kantonale Gericht Bundesrecht verletzt ha ...
2.1 Wie bereits das Verwaltungsgericht darlegte, war bis Ende 200 ...
2.2 Mit der Neuregelung erfolgte ein Wechsel von der Objektfinanz ...
2.3 Zur neuen Spitalfinanzierung wurden insbesondere folgende &Uu ...
2.4 Der Kanton Zürich setzte sowohl die neue Spitalfinanzier ...
Erwägung 5
5.1 Der Anspruch auf einen Kantonsbeitrag beruht im Kanton Zü ...
5.1.1 Für die Auslegung verwaltungsrechtlicher Verträge ...
5.1.2 Der Kanton Zürich macht im Wesentlichen geltend, gem&a ...
5.1.3 Die Auslegung der Staatsbeitragsvereinbarung 2012 nach Vert ...
5.2 Ob in den Übergangsfällen 2011/2012 ein Anspruch be ...
5.2.1 Wie bereits vorstehend in Erwägung 2.2 erläutert, ...
5.2.2 Dem Wortlaut der Art. 41 Abs. 1bis i.V.m. Art. 49 Abs. 1 un ...
5.3 Mangels expliziter oder durch Auslegung herleitbarer übe ...
5.3.1 Ausgangspunkt ist dabei die Anknüpfung der Forderung d ...
5.3.2 Nach allgemeiner Regel ist ein zeitlich offener Dauersachve ...
5.3.3 Der Ausschluss einer Abrechnung von Zeit- oder Einzelleistu ...
5.3.4 Zusammenfassend ergibt die Anwendung der allgemeinen intert ...
5.4 Es bleibt die Frage zu beantworten, wie der Kantonsanteil in  ...
5.4.1 Wie bereits ausgeführt, unterscheidet sich die rechnun ...
5.4.2 Demnach schuldet der Kanton Zürich der Beschwerdegegne ...
5.4.3 Soweit der Kanton Zürich geltend macht, es sei dem Int ...
5.5 Nach dem Gesagten hat der Kanton Zürich die Übergan ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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