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Informationen zum Dokument  BGE 98 Ia 135  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 142 der Bündner Strafprozessordnung (StPO) ist  ...
2. Dass die Rechtsmittelfristen erst von der Zustellung des schri ...
3. Etwas anderes dagegen ist es, wenn der Adressat über ein  ...
4. Auch mit dem Hinweis auf das Interesse der Rechtssicherheit l& ...
5. Der Beschwerdeführer hat den Entscheid des Kreisgerichtsa ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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