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Informationen zum Dokument  BGE 113 Ia 46 - Zwei Steuerinitiativen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1. a) Mit der vorliegenden Beschwerde wird eine Verletzung der po ...
b) Beschwerden betreffend die politische Stimmberechtigung der B& ...
c) Mit dem angefochtenen Beschluss des Regierungsrates wurde die  ...
Erwägung 2
2. a) Gemäss Art. 29 der zürcherischen Kantonsverfassun ...
b) Bei Stimmrechtsbeschwerden prüft das Bundesgericht nicht  ...
Erwägung 3
3. Nach § 7 des Initiativgesetzes können mehrere, den g ...
Erwägung 4
4. Die Beschwerdeführer rügen in erster Linie, dass mit ...
a) Der Grundsatz der Einheit der Materie ist im zürcherische ...
b) Die Beschwerdeführer machen nicht geltend, der Gegenvorsc ...
Erwägung 5
5. a) Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind die Kanton ...
b) Die Beschwerdeführer machen in dieser Hinsicht eine Verle ...
Erwägung 6
6. Die Beschwerdeführer machen ferner geltend, es verletze d ...
a) Im Falle einer Volksabstimmung über eine einzige Vorlage  ...
b) Im vorliegenden Fall, in dem gleichzeitig über die beiden ...
c) Die Beschwerdeführer erblicken in der gleichzeitigen und  ...
d) Es ist nicht zu verkennen, dass die vorliegende Beurteilung de ...
Erwägung 7
7. a) Stellt das Bundesgericht Verfahrensmängel fest, so heb ...
b) Es ist nicht zu übersehen, dass die Aufhebung der Volksab ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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