1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
6. Die X. AG hat von der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) gestützt auf Art. 41 lit. b VStG einen Feststellungsentscheid über die Frage verlangt, ob ihr die Verrechnungssteuern auf jenen künftigen Dividenden der Y. GmbH, die sie gemäss ihrer Beteiligungsquote von 20% erhielte, ganz oder wenigstens teilweise zurückerstattet würden. Die EStV ist auf das Begehren eingetreten. Hätte sie das Eintreten ablehnen sollen?
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