1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 103 Abs. 1 und 4 der Grundbuchverordnung (GBV) kann ...
2. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ...
3. In der Beschwerde an das Bundesgericht wird im wesentlichen ge ...
4. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wäre jedoch selbst dann ...
|