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Informationen zum Dokument  BVerfGE 1, 372 - Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. In dem Handelsabkommen verpflichtete sich jeder vertragschlie& ...
2. Das Handelsabkommen trat am 10. Februar 1950 in Kraft. Bestimm ...
3. Im Bundestag wurden die Deutsch-Französischen Wirtschafts ...
II.
B. -- I.
II.
III.
IV.
C.
I.
1. Ein Staatsvertrag wird noch nicht dadurch zu einem politischen ...
2. Die Antragstellerin betrachtet die Deutsch-Französischen  ...
a) Zu einer wirklichen politischen Entscheidung war die Bundesreg ...
b) Die Deutsch-Französischen Wirtschaftsabkommen treffen kei ...
c) Die Deutsch-Französischen Wirtschaftsabkommen enthalten k ...
d) Das Abkommen über den Zahlungsverkehr enthält nicht  ...
e) Die Antragstellerin hebt schließlich darauf ab, die Deut ...
II.
1. Für die Frage, ob sich ein Vertrag auf Gegenstände d ...
2. Die Bundesregierung konnte indessen die Wirtschaftsabkommen oh ...
a) für die im Zahlungsabkommen vorgesehenen Devisengesch&aum ...
b) Die Antragstellerin sieht einen Übergriff auf ein Gebiet  ...
c) Zum Erlaß der Vorschriften des Handelsabkommens übe ...
d) Die Antragstellerin stellt auch nicht so sehr darauf ab, da&sz ...
3. In der parlamentarischen Demokratie ist grundsätzlich dem ...
4. Der Rechtsausschuß des Bundestags und die Antragstelleri ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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