1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfG 2 BvE 4/20, 5/20 - Wahl Kemmerich
BVerfGE 165, 270 - PartGuaÄndG 2018
BVerfGE 162, 207 - Äußerungsbefugnis Bundeskanzlerin
BVerfGE 143, 101 - NSA-Untersuchungsausschuss
BVerfGE 134, 141 - Beobachtung von Abgeordneten
BVerfGE 73, 1 - Politische Stiftungen
BVerfGE 68, 1 - Atomwaffenstationierung
BVerfGE 57, 1 - NPD
BVerfGE 45, 1 - Haushaltsüberschreitung
BVerfGE 13, 123 - Fragestunde
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A. -- I.
II.
III.
IV.
B. -- I.
1. Der Antrag Ziff. 1 leitet ein Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr ...
2. Die Antragstellerin ist eine Fraktion des Bundestages. Sie ist ...
3. Nach § 63 BVerfGG kann die Bundesregierung in diesem Verf ...
4. Die Zuständigkeit des Zweiten Senats des Bundesverfassung ...
5. Der Antrag Ziff. 1 begehrt zwar nicht, wie es dem Wortlaut von ...
6. Mit Ziff. 2 ihres Antrages begehrt die Antragstellerin die Fes ...
II.
1. Die Antragstellerin hat in ihrem Antrag eindeutig die "Zustimm ...
2. Bei der Beurteilung des dem Gerichte unterbreiteten Verfassung ...
3. Nach Art. 32 Abs. 3 GG können die Länder, soweit sie ...
4. Der Kehler Hafenvertrag ist nach seiner äußeren Ers ...
5. Prüft man schließlich die Frage, ob Baden zustä ...
III.
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