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Informationen zum Dokument  BVerfGE 140, 99 - Zensusgesetz 2011  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
1. Gerichtsvorlage im Falle des Arztes Dr. med. G. ...
2. Gerichtsvorlage im Falle des Arztes Prof. Dr. med. K. ...
IV.
B.
I.
II.
C.
I.
1. § 36 NStVG bezieht sich auf das Verfahrensrecht in der St ...
a) Diese Vorschrift gewährt dem Bunde die Gesetzgebungskompe ...
b) Die Berufsgerichtsbarkeit gehört auch nicht kraft Zusamme ...
aa) Ein solcher Zusammenhang ist nicht schon dadurch gegeben, da& ...
bb) Die Vorschriften der Reichsärzteordnung über die Be ...
2. Auch Art. 74 Nr. 1 GG i.V.m. Art. 125 Nr. 1 und Art. 72 Abs. 1 ...
II.
1. Das ärztliche Berufsgericht Niedersachsen ist in rechtlic ...
a) Das ärztliche Berufsgericht Niedersachsen war ein Bezirks ...
b) Es braucht nicht geprüft zu werden, ob eine Verletzung de ...
c) Auch das deutsche Recht ist gewahrt: ...
aa) Der Oberpräsident durfte bei der Besetzung des ärzt ...
bb) Grundsätzlich war auch in jener Lage das Handeln der deu ...
cc) Die hier entwickelten Grundsätze gelten sinngemä&sz ...
dd) Die Gültigkeit der Wiedereröffnung und Besetzung de ...
2. Als Berufsgericht im Sinne von § 58 RÄO war das &aum ...
3. Das ärztliche Berufsgericht Niedersachsen war ein Gericht ...
a) Der Vorsitzende des Gerichts war rechtskundig; er besaß  ...
b) Das Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten genü ...
4. Die Entscheidungen des ärztlichen Berufsgerichts Niedersa ...
a) Der Rechtsweg im Sinne des Grundgesetzes bedeutet den Weg zu d ...
b) Allerdings sah die Reichsärzteordnung als zweite Instanz  ...
c) Das bloße Fehlen oder Ruhen einer Berufungsinstanz brauc ...
d) Es kann auch nicht angenommen werden, daß der Gesetzgebe ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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