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Informationen zum Dokument  BVerfGE 10, 20 - Preußischer Kulturbesitz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Staatlichen Museen in Berlin hatten sich aus bescheidenen  ...
2. a) Bereits in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Grundge ...
b) Während der zweiten Legislaturperiode wurde mit Rück ...
c) Die von den Ländern mit ehemals preußischen Gebiets ...
d) Die Bundesregierung leitete mit Schreiben vom 15. September 19 ...
3. Durch dieses Gesetz (StiftG) ist eine rechtsfähige Stiftu ...
II.
1. In förmlicher Hinsicht rügen sie, daß das Stif ...
a) Die Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesrats ergebe sich vo ...
b) § 24 Satz 1 StiftG bestimme, daß Abgaben, die aus A ...
c) Das Stiftungsgesetz bedürfe ferner nach Art. 84 Abs. 1 GG ...
d) Die Zustimmungsbedürftigkeit des Stiftungsgesetzes ergebe ...
2. a) In sachlicher Hinsicht rügen die Antragsteller einmal, ...
b) Darüber hinaus widerspreche die im Stiftungsgesetz getrof ...
c) Das Stiftungsgesetz verweise mehrfach auf die "Satzung" der St ...
d) Sofern sich schließlich aus § 6 i.V.m. § 11 St ...
III.
1. a) Bei dem vom Stiftungsgesetz erfaßten ehemals preu&szl ...
b) Auch die sonstigen für die Zustimmungsbedürftigkeit  ...
c) Die Tatsache, daß die Stiftung Verwaltungsaufgaben von d ...
d) Ebensowenig verfange der Einwand, das Stiftungsgesetz bedü ...
2. Das Stiftungsgesetz halte sich auch sachlich im Rahmen der dem ...
a) Der Bundesgesetzgeber sei bei Erfüllung der ihm in Art. 1 ...
b) Die in Art. 135 Abs. 4 GG gestellte gesamtdeutsche Aufgabe ges ...
c) Unbegründet seien auch die gegen die Ermächtigung de ...
d) Der Einwand schließlich, § 6 i.V.m. § 11 Stift ...
IV.
B.
C.
I.
1. Der Art. 135 GG behandelt in den Absätzen 1 bis 3 die Rec ...
a) Der ehemals preußische Kulturbesitz gehört zum Verm ...
b) Er ist auch Vermögen, das "nach seiner ursprüngliche ...
c) Der Anwendbarkeit des Art. 135 Abs. 2 GG wird von den Antragst ...
d) Zu dem von Art. 135 Abs. 2 GG erfaßten Vermögen geh ...
2. Die dem Gesetzgeber in Art. 135 Abs. 4 GG eröffnete M&oum ...
a) Der preußische Kulturbesitz diente, soweit er vom Stiftu ...
b) Die in Generationen aufgebauten Sammlungen waren organisch gew ...
c) Der Bundesgesetzgeber hat sich auch deshalb beim Erlaß d ...
d) Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich im übrigen, da& ...
3. Die Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" hat den Charakte ...
a) Absatz 4 gibt dem Bund unter den bereits erörterten Vorau ...
b) Das Verhältnis des Art. 134 zu Art. 135 GG steht dieser A ...
c) Ebensowenig verfängt der Hinweis der Antragsteller auf Ar ...
4. Art. 135 Abs. 4 GG gibt dem Gesetzgeber auch das Recht, vorbeh ...
II.
1. a) Der Bundesgesetzgeber konnte auf Grund der ihm in Art. 135  ...
b) Der Hinweis, daß damit die Übergangsvorschrift des  ...
2. Unerörtert kann bleiben, ob Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG, won ...
III.
1. Das Stiftungsgesetz regelt weder die Einrichtung einer Landesb ...
2. Auch § 21 StiftG, nach dem der Bundesminister des Innern, ...
IV.
1. a) Unter einer Satzung versteht man gemeinhin Rechtsvorschrift ...
b) Zwar wird durch die Zustimmung einer staatlichen Stelle der Ch ...
2. Deshalb ist zu prüfen, ob die in § 4 StiftG enthalte ...
3. Die Ermächtigung des Stiftungsgesetzes zum Erlaß de ...
a) Aus dem Sinnzusammenhang, dem § 4 mit den übrigen Vo ...
b) Damit ist auch der Inhalt der Ermächtigung ausreichend ab ...
c) Auch das Ausmaß der Ermächtigung genügt den An ...
4. Hiernach ist überschaubar, in welchen Fällen und mit ...
V.
VI.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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