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Informationen zum Dokument  BVerfGE 14, 56 - Gemeindegerichte  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. In jeder Gemeinde besteht ein Gemeindegericht (§ 1 Abs. 1 ...
2. Die Gemeindegerichte sind zuständig für bürgerl ...
3. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll das Gemeindeger ...
III.
1. Vor dem Gemeindegericht alter Ordnung in Kehl war ein Zivilrec ...
2. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hält die V ...
B.
1. Die Vorlagefrage ist auf die §§ 1 bis 70 des baden-w ...
2. Die Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfun ...
C.
I.
1. a) Für diese Annahme spricht zunächst die durchg&aum ...
b) Für die Gerichtsqualität spricht weiterhin, daß ...
2. Dieses Ergebnis findet seine Bestätigung in der Entstehun ...
3. Den Gemeindegerichten liegt allerdings nicht nur die Erledigun ...
II.
1. Die Gerichte müssen hiernach organisatorisch von den Verw ...
2. Die Notwendigkeit, daß die Rechtsprechung durch "besonde ...
III.
1. Nach Art. 97 Abs. 1 GG müssen Richter "unabhängig un ...
2. Nach Art. 97 Abs. 2 GG können die hauptamtlich und planm& ...
a) Die Gemeinderichter werden vom Gemeinderat auf die Dauer von s ...
b) Das Amt des Gemeinderichters endet außer im Falle der Ni ...
IV.
1. Die Gemeindegerichte sind vom Landesgesetzgeber nicht in willk ...
2. Das vorlegende Gericht sieht einen besonderen Verstoß ge ...
V.
VI.
1. Der Gleichheitssatz hindert den Gesetzgeber grundsätzlich ...
2. Auch war der Bundesgesetzgeber nach dem allgemeinen Gleichheit ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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