1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 158, 282 - Vollverzinsung
BVerfGE 112, 50 - Opferentschädigungsgesetz
BVerfGE 102, 41 - Kriegsbeschädigtengrundrente
BVerfGE 78, 38 - Gemeinsamer Familienname
BVerfGE 66, 84 - Unterhalt III
BVerfGE 51, 386 - Ausweisung II
BVerfGE 40, 121 - Waisenrente II
BVerfGE 29, 166 - Ferntrauung
BVerfGE 21, 329 - Beamtinnenwitwer
BVerfGE 19, 76 - Entlassung Beamtinnen
4. Zitiert selbst:
BGHZ 20, 61 - Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und "Aufopferung"
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
B. -- I.
II.
III.
C. -- I.
1. Die Kriegsopferversorgung als Erfüllung einer sittlichen ...
2. Vielmehr folgt gerade die wirtschaftliche Bedeutung auch der H ...
3. Aber auch die Struktur der Grundrenten im einzelnen lä&sz ...
4. Das Sonderopfer, das den Rechtsgrund der Hinterbliebenenrenten ...
II.
III.
IV.
1. Im Jahre 1960 sind die Voraussetzungen zu 2), "aus ihrem Arbei ...
2. Die beiden anderen Einschränkungen der Witwerrente hingeg ...
a) Die Voraussetzung, daß die Verstorbene den Lebensunterha ...
b) Auch die Voraussetzung, daß die überwiegende Unterh ...
c) Die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierung ...
V.
1. Die Gründe dafür sind im wesentlichen dieselben wie ...
2. Wie dort (aaO zu C V 4) vermag schließlich auch keiner d ...
a) Die Berechtigung der Voraussetzung "überwiegender Unterha ...
b) Ebensowenig kann die Erschwerung der Waisenrente durch die Ver ...
c) Daß der Vater die mütterlichen Leistungen ohne zus& ...
d) Auch gilt für das Versorgungsrecht wie für das Sozia ...
3. Die Erschwerung der Rente für Waisen beim Tode von Ehefra ...
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