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Informationen zum Dokument  BVerfGE 18, 97 - Zusammenveranlagung  Materielle Begründung

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A.
B. - I.
1. Beschluß VI 204/61 U: Streitig ist die Einkommensteuersc ...
2. Beschluß VI 27/62: Streitig ist die Einkommensteuerschul ...
3. Beschluß VI 94/57: Streitig ist die Einkommensteuerschul ...
4. Beschluß VI 258/61: Streitig ist die Einkommensteuerschu ...
5. Beschluß VI 273/61: Streitig ist die Einkommensteuerschu ...
6. Beschluß VI 182/61: Streitig ist die Einkommensteuerschu ...
7. Beschluß VI 70/62 U: Streitig ist die Einkommensteuersch ...
8. Beschluß VI 314/60: Streitig ist die Einkommensteuerschu ...
9. Beschluß VI 255/61: Streitig ist die Einkommensteuerschu ...
10. Beschluß VI 117/61 U: Streitig ist die Einkommensteuers ...
II.
C.
D.
1. In der Entscheidung vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55) hat da ...
2. Wendet man diese Grundsätze auf den hier zu beurteilenden ...
3. Es kann sich mithin nur fragen, ob bei der Zusammenveranlagung ...
a) Ohne Bedeutung ist, in wieviel Fällen die zu prüfend ...
b) Es läßt sich auch nicht bestreiten, daß die s ...
c) Die Bundesregierung räumt die steuererhöhende Wirkun ...
d) Auch abgesehen von der gesamten Steuerbelastung der Familie ka ...
4. Gesichtspunkte verwaltungstechnischer Zweckmäßigkei ...
5. Mit Recht hat es der Bundesfinanzhof als unmöglich bezeic ...
6. Es ergibt sich somit, daß die in § 27 EStG angeordn ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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