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Informationen zum Dokument  BVerfGE 27, 375 - Haushaltssicherungsgesetz  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. – I.
1. nach Art. 20 § 2 Abs. 1: ...
2. nach Art. 21 § 2 Abs. 1 Satz 1: ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens betreibt als Lebensmi ...
2. Das zur Entscheidung über die Sprungklage zuständige ...
3. Das vorlegende Gericht hält diese Vorschriften für u ...
a) Branntwein- und Schaumwein-Nachsteuer sollten den Verbraucher  ...
b) Die geschilderte Regelung der Freigrenzen verletze auch den Gl ...
III.
1. Der Bundesminister der Finanzen, der sich namens der Bundesreg ...
a) Die Auferlegung einer Steuer greife nicht in den durch Art. 2  ...
b) Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG werde durch die Nachs ...
2. Der Bundesfinanzhof sieht in der Einführung der Nachsteue ...
a) Gegen die Belastung eines Abnehmers des Herstellers mit der Ab ...
b) Es sei auch sachlich gerechtfertigt, einen Mindestbestand am S ...
3. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hält die Nachste ...
B.
I.
II.
1. Das Grundrecht des Bürgers, nur auf Grund solcher Vorschr ...
2. Sicherlich hat die Nachsteuer die wirtschaftliche Betätig ...
3. a) Die Rechtssicherheit gebietet, daß die Steuergesetze  ...
b) Die Einbeziehung der bereits einmal versteuerten Vorräte  ...
III.
1. Steuergesetze müssen, soweit sie, wie die Verbrauchsteuer ...
2. Eine Freigrenze greift sicherlich in das freie Spiel der wirts ...
3. Durfte der Gesetzgeber aus den dargelegten Gesichtspunkten ein ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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