1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 143, 246 - Atomausstieg
BVerfGE 134, 242 - Garzweiler
BVerfGE 104, 1 - Baulandumlegung
BVerfGE 97, 89 - Rückübereignungsanspruch
BVerfGE 74, 264 - Boxberg
BVerfGE 70, 191 - Fischereibezirke
BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung
BVerfGE 56, 249 - Gondelbahn
BVerfGE 52, 1 - Kleingarten
BVerfGE 45, 297 - Öffentliche Last
BVerfGE 45, 63 - Stadtwerke Hameln
BVerfGE 42, 263 - Contergan
BVerfGE 41, 126 - Reparationsschäden
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Der Siedlungsverband R. plante noch in der Zeit vor dem Zweite ...
2. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Revisionsurteil (BV ...
II.
III.
1. Für die Bundesregierung hat der Bundesminister des Innern ...
2. Die Landesbaubehörde R. - Enteignungsbehörde - und d ...
B.
I.
1. Die Enteignung von Grundstücken, die klassische Enteignun ...
2. Aus der rechtlichen Natur der Enteignung als eines Instruments ...
3. Die Enteignungsermächtigung aus Art. 14 Abs. 3 steht in e ...
4. Rückerwerbsrechte der erörterten Art haben in einer ...
II.
1. Das angefochtene Urteil verneint einen Rückgewährung ...
2. Dem Rückerwerbsrecht kann auch nicht der "Rechtsgedanke" ...
3. Das Rückforderungsrecht kann auch nicht mit der Begrü ...
III.
IV.
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