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Informationen zum Dokument  BVerfGE 39, 302 - AOK  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Auf dem Gebiet der Krankenversicherung stehen die Allgemeinen  ...
2. § 226 Abs. 4 RVO, angefügt durch § 83 Nr. 4c de ...
3. Die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg begann mit der ...
II.
1. Die beschwerdeführenden Kassen, die sämtlich weniger ...
2. Am 19. Dezember 1973 erhoben die Beschwerdeführerinnen zu ...
3. Weiter schlossen die Organe der von der Verordnung betroffenen ...
III.
1. Auch als juristischen Personen des öffentlichen Rechts k& ...
2. Die Vorschrift des § 226 Abs. 4 RVO ermächtige zum E ...
3. Zur weiteren Begründung ihres Begehrens nehmen die Beschw ...
a) Die angegriffene Verordnung könne im Wege eines abstrakte ...
b) Ebenso könne eine konkrete Feststellungsklage nach § ...
c) Damit tue sich eine Rechtsschutzlücke auf, die im vorlieg ...
4. a) Die Beschwerdeführerinnen meinen, sie seien auch berec ...
b) Folge man dem nicht, so könnten sie sich gleichwohl auf d ...
c) Ihre durch die angegriffene Verordnung bewirkte Auflösung ...
5. Art. 9 Abs. 1 GG sei als Grundsatz freier sozialer Gruppenbild ...
IV.
1. Der Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnu ...
2. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sieht die ...
B.
I.
II.
1. Verfassungsbeschwerde kann nur erheben, wer Träger der an ...
2. Diese Voraussetzung wird bei juristischen Personen des Privatr ...
a) Die Ortskrankenkassen gingen aus den Hilfskassen für Arbe ...
b) Die Beschwerdeführerinnen sind also zwar als körpers ...
c) Unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 3 GG heben sich die Soz ...
d) Das Gebot des sozialen Rechtsstaats (Art. 20 Abs. 1 GG) enth&a ...
e) Ebensowenig wie der Gliederung der gesetzlichen Unfallversiche ...
3. Es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, daß den AOK die  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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