1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 156, 63 - Elektronische Aufenthaltsüberwachung
BVerfGE 155, 1 - Richterbesoldung II
BVerfGE 152, 345 - Entfernung aus dem öffentlichen Dienst durch Verwaltungsakt
BVerfGE 107, 257 - Beamtenbesoldung Ost II
BVerfGE 107, 218 - Beamtenbesoldung Ost I
BVerfGE 106, 244 - Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen II
BVerfGE 106, 225 - Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
BVerfGE 103, 310 - DDR-Dienstzeiten
BVerfGE 97, 67 - Schiffbauverträge
BVerfGE 93, 37 - Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
BVerfGE 89, 144 - Konkurs von Rundfunkanstalten
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 81, 363 - Beamtenbaby
BVerfGE 79, 223 - Rentner-Pensionäre
BVerfGE 76, 256 - Beamtenversorgung
BVerfGE 72, 200 - Einkommensteuerrecht
BVerfGE 70, 69 - Übergang Waisengeld
BVerfGE 46, 97 - Witwengeld
BVerfGE 44, 249 - Alimentationsprinzip
BVerfGE 43, 154 - Datenzentrale Schleswig-Holstein
BVerfGE 21, 329 - Beamtinnenwitwer
BVerfGE 8, 1 - Teuerungszulage
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gew& ...
2. In Nordrhein-Westfalen ist das Beihilferecht durch eine Rechts ...
3. Durch die Neufassung der Beihilfevorschriften des Bundes vom 1 ...
4. Die geschilderte Entwicklung betraf nicht die Beamten der Deut ...
II.
1. Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag die Klage eines G ...
2. a) Demgegenüber begründet die Antragstellerin die Ei ...
b) Zur Begründung der Verfassungsmäßigkeit des &s ...
aa) Die Beihilfe sei eine besondere Ausprägung der Fürs ...
bb) Dem Gesetzgeber stehe bei der Regelung des Beihilferechts, da ...
cc) Am Maßstab des Gleichheitssatzes sei bei der Beurteilun ...
III.
1. Der Bundesminister des Innern hat namens der Bundesregierung d ...
2. Die Landesregierung von Baden-Württemberg und der Senat d ...
3. Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist a ...
4. Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinem Urte ...
5. Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verke ...
6. Der Deutsche Beamtenbund sieht seinen bisherigen Standpunkt du ...
IV.
B.
C.
I.
1. Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur jenen Kernbestand von Struk ...
2. a) Das gegenwärtige System der Beihilfe ist kein Bestandt ...
b) Daraus folgt zunächst, daß § 12 Abs. 2a Satz 1 ...
c) Das Alimentationsprinzip ist auch nicht mittelbar im Hinblick ...
3. Die Beihilfe findet ihre Grundlage jedoch in der Fürsorge ...
a) Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, für einzeln ...
aa) Nach der geltenden Rechtslage erfüllen die Dienstherren ...
bb) Hat sich der Dienstherr für ein solches Beihilfesystem e ...
b) Die Einführung der 100%-Grenze in das nordrhein-westf&aum ...
aa) § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO legt dem Beihilfeberechtigten au ...
bb) § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO begegnet im Blick auf die Fü ...
4. Nach geltendem Recht ist der Beamte in der Wahl seiner Kranken ...
5. Art. 33 Abs. 5 GG oder sonstiges als höherrangig den nord ...
II.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die (un-)gle ...
2. a) Das Beihilferecht ist nach seiner Konzeption, die dem verfa ...
b) Dies wird nicht zuletzt dadurch bestätigt, daß die ...
III.
1. Insbesondere verletzt die Bestimmung nicht Art. 14 Abs. 1 GG. ...
2. Mit der ohne Übergangsregelung erfolgten Einführung ...
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