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Informationen zum Dokument  BVerfGE 83, 89 - 100%-Grenze  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gew& ...
2. In Nordrhein-Westfalen ist das Beihilferecht durch eine Rechts ...
3. Durch die Neufassung der Beihilfevorschriften des Bundes vom 1 ...
4. Die geschilderte Entwicklung betraf nicht die Beamten der Deut ...
II.
1. Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag die Klage eines G ...
2. a) Demgegenüber begründet die Antragstellerin die Ei ...
b) Zur Begründung der Verfassungsmäßigkeit des &s ...
aa) Die Beihilfe sei eine besondere Ausprägung der Fürs ...
bb) Dem Gesetzgeber stehe bei der Regelung des Beihilferechts, da ...
cc) Am Maßstab des Gleichheitssatzes sei bei der Beurteilun ...
III.
1. Der Bundesminister des Innern hat namens der Bundesregierung d ...
2. Die Landesregierung von Baden-Württemberg und der Senat d ...
3. Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist a ...
4. Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinem Urte ...
5. Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verke ...
6. Der Deutsche Beamtenbund sieht seinen bisherigen Standpunkt du ...
IV.
B.
C.
I.
1. Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur jenen Kernbestand von Struk ...
2. a) Das gegenwärtige System der Beihilfe ist kein Bestandt ...
b) Daraus folgt zunächst, daß § 12 Abs. 2a Satz 1 ...
c) Das Alimentationsprinzip ist auch nicht mittelbar im Hinblick  ...
3. Die Beihilfe findet ihre Grundlage jedoch in der Fürsorge ...
a) Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, für einzeln ...
aa) Nach der geltenden Rechtslage erfüllen die Dienstherren  ...
bb) Hat sich der Dienstherr für ein solches Beihilfesystem e ...
b) Die Einführung der 100%-Grenze in das nordrhein-westf&aum ...
aa) § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO legt dem Beihilfeberechtigten au ...
bb) § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO begegnet im Blick auf die Fü ...
4. Nach geltendem Recht ist der Beamte in der Wahl seiner Kranken ...
5. Art. 33 Abs. 5 GG oder sonstiges als höherrangig den nord ...
II.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die (un-)gle ...
2. a) Das Beihilferecht ist nach seiner Konzeption, die dem verfa ...
b) Dies wird nicht zuletzt dadurch bestätigt, daß die  ...
III.
1. Insbesondere verletzt die Bestimmung nicht Art. 14 Abs. 1 GG.  ...
2. Mit der ohne Übergangsregelung erfolgten Einführung  ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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