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Informationen zum Dokument  BVerfGE 91, 262 - Parteienbegriff I  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die NL sei nach ihrer Satzung eine organisatorisch auf die Fre ...
2. Die Antragsgegnerin sei verfassungswidrig, da sie nach ihren Z ...
III.
B.
I.
II.
1. Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder ...
2. Nach Art. 21 Abs. 1 GG wirken die Parteien bei der politischen ...
3. Ist die Beteiligung an Wahlen somit von Verfassungs wegen wese ...
4. a) Die Erfüllung der so umschriebenen Aufgaben einer poli ...
b) Andererseits müssen Parteien auch in der Gründungsph ...
c) Bei der näheren Bestimmung des in § 2 Abs. 1 Satz 1  ...
5. a) Die objektiven Merkmale der sogenannten Ernstlichkeitsklaus ...
b) Dem kann nicht etwa mit dem Hinweis auf § 2 Abs. 2 PartG  ...
III.
1. Die NL hat sich in der Zeit ihres Bestehens seit 13. März ...
2. Die Mitgliederzahl der NL ist unbedeutend. Die Anzahl reicht k ...
3. In der Öffentlichkeit tritt die NL kaum in Erscheinung. I ...
4. Wie die Ergebnisse der Bürgerschaftswahlen in den Jahren  ...
5. Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse b ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher
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