1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 89, 291 - Wahlprüfungsverfahren
BVerfGE 89, 266 - Unabhängige Arbeiterpartei
BVerfGE 85, 264 - Parteienfinanzierung II
BVerfGE 82, 322 - Gesamtdeutsche Wahl
BVerfGE 73, 40 - 3. Parteispenden-Urteil
BVerfGE 52, 63 - 2. Parteispenden-Urteil
BVerfGE 47, 198 - Wahlwerbesendungen
BVerfGE 44, 125 - Öffentlichkeitsarbeit
BVerfGE 24, 300 - Wahlkampfkostenpauschale
BVerfGE 24, 260 - Politische Partei
BVerfGE 20, 56 - Parteienfinanzierung I
BVerfGE 8, 51 - 1. Parteispenden-Urteil
BVerfGE 3, 19 - Unterschriftenquorum
BVerfGE 2, 1 - SRP-Verbot
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Die NL sei nach ihrer Satzung eine organisatorisch auf die Fre ...
2. Die Antragsgegnerin sei verfassungswidrig, da sie nach ihren Z ...
III.
B.
I.
II.
1. Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder ...
2. Nach Art. 21 Abs. 1 GG wirken die Parteien bei der politischen ...
3. Ist die Beteiligung an Wahlen somit von Verfassungs wegen wese ...
4. a) Die Erfüllung der so umschriebenen Aufgaben einer poli ...
b) Andererseits müssen Parteien auch in der Gründungsph ...
c) Bei der näheren Bestimmung des in § 2 Abs. 1 Satz 1 ...
5. a) Die objektiven Merkmale der sogenannten Ernstlichkeitsklaus ...
b) Dem kann nicht etwa mit dem Hinweis auf § 2 Abs. 2 PartG ...
III.
1. Die NL hat sich in der Zeit ihres Bestehens seit 13. März ...
2. Die Mitgliederzahl der NL ist unbedeutend. Die Anzahl reicht k ...
3. In der Öffentlichkeit tritt die NL kaum in Erscheinung. I ...
4. Wie die Ergebnisse der Bürgerschaftswahlen in den Jahren ...
5. Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse b ...
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