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Informationen zum Dokument  BVerfGE 101, 54 - Schuldrechtsanpassungsgesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) In der Deutschen Demokratischen Republik waren Grund und Bo ...
b) Die Rechtsgrundlagen für die vertragliche Grundstück ...
aa) Bis Ende 1975 ergaben sie sich hauptsächlich aus dem B&u ...
bb) Am 1. Januar 1976 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch in de ...
c) Schätzungsweise 53 % aller Haushalte in der Deutschen Dem ...
2. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bun ...
a) Das Gesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885) zu dem Ver ...
b) Durch Art. 13 des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes vom ...
c) Die abschließende Überführung dieser Vertragsv ...
aa) Dies gilt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG unter andere ...
bb) Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Gr ...
cc) Gemäß § 23 SchuldRAnpG unterliegen Verträ ...
II.
1. Das mit einem Wochenendhaus bebaute Grundstück des 1913 g ...
2. Das Grundstück der Beschwerdeführerin zu II wurde 19 ...
III.
1. Im Verfahren 1 BvR 995/95 wenden sich die Beschwerdeführe ...
2. Im Verfahren 1 BvR 2288/95 wendet sich die Beschwerdeführ ...
3. Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 2711/95 greift  ...
IV.
1. Nach Auffassung des Bundesministeriums sind die angegriffenen  ...
a) In den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 Abs. 1  ...
b) Einen angemessenen Interessenausgleich enthielten auch die Ent ...
c) § 20 SchuldRAnpG und § 3 NutzEV, die eine schrittwei ...
2. Das brandenburgische Ministerium der Justiz und für Bunde ...
a) Die Beschwerdeführer hätten bis zur Wende nicht erwa ...
b) Die Nutzungsentgeltregelungen bewirkten einen angemessenen fin ...
3. Das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilt im wese ...
B.
I.
II.
C.
I.
1. Prüfungsmaßstab ist in erster Linie die Eigentumsga ...
2. Nach diesen Maßstäben sind die angegriffenen Vorsch ...
a) Die Kündigungsschutzregelung des § 23 SchuldRAnpG, d ...
aa) Die Vorschrift dient allerdings einem legitimen Regelungsziel ...
bb) Dieses Regelungskonzept, das nach einer ersten Phase bis Ende ...
aaa) (1) Im Grundsatz ist § 23 SchuldRAnpG allerdings, sowei ...
(a) Der für die Zeit bis Ende 1999 geltende absolute Kü ...
(aa) Die Aufgabe des Gesetzgebers, die bei der Wiedervereinigung  ...
(bb) Das gleiche gilt für den Kündigungsausschluß ...
(b) Auch die Kündigungsbeschränkungen, die aufgrund von ...
(aa) Mit den Regelungen in § 23 Abs. 2 SchuldRAnpG hat der G ...
(bb) Im Hinblick auf die Gesamtdauer der Kündigungsschutzfri ...
(c) Daß die Kündigungsschutzregelungen des § 23 S ...
(2) Verfassungsrechtlich keinen Bestand haben kann § 23 Schu ...
(3) Eine verfassungskonforme Auslegung des § 23 Abs. 1 bis 3 ...
(a) Es ist nicht gerechtfertigt, dem Grundstückseigentü ...
(b) Eine weitere Einschränkung des Kündigungsschutzes f ...
bbb) Wie die Kündigungsschutzregelung für Erholungs- un ...
(1) Das ergibt sich im wesentlichen aus den Gründen, die obe ...
(2) Das setzt allerdings bei der Anwendung des § 23 Abs. 2 S ...
(3) Nicht notwendig ist es dagegen, den Kündigungsgrund des  ...
(4) Ein gerechter Interessenausgleich zwischen Grundstücksei ...
ccc) In bezug auf Garagengrundstücke ist die Kündigungs ...
(1) Zwar fanden die §§ 312 ff. ZGB, wie sich § ...
(2) Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Grundstückseigent ...
b) Von den Entschädigungsregelungen der §§ 12, 14  ...
aa) aaa) Die Vorschrift des § 12 SchuldRAnpG regelt in Absat ...
bbb) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist schließl ...
bb) Nur zum Teil trifft dies dagegen für die Regelung in &se ...
c) Schließlich hält auch die Entgeltregelung, die in & ...
aa) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist diese Regelung  ...
aaa) Die Regelung dient einem legitimen Ziel. Einerseits sollen d ...
bbb) Das geschieht auf eine dem Grundstückseigentümer z ...
(1) Preisrechtliche Vorschriften, die sozialpolitische Ziele verf ...
(2) Tatsächlich konnte die Entgelterhöhung, wie sie in  ...
bb) Verfassungsrechtlich keinen Bestand haben kann dagegen, da&sz ...
aaa) Die Nutzungsentgeltverordnung folgt dem Bruttoentgeltsystem, ...
bbb) Auf dem Wege verfassungskonformer Auslegung des § 20 Sc ...
II.
1. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regel ...
2. Gemessen daran sind die §§ 14 und 23 SchuldRAnpG auc ...
a) Soweit die Beschwerdeführer zu I sich dagegen wenden, da& ...
b) Auch im übrigen greifen die Rügen der Beschwerdef&uu ...
aa) Das Kündigungsverbot des § 23 Abs. 6 Satz 1 in Verb ...
bb) § 14 Satz 1 und § 23 SchuldRAnpG stehen, soweit sie ...
cc) Keine Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz bestehen s ...
III.
1. Soweit die angegriffenen Regelungen mit der Eigentumsgarantie  ...
2. Die partielle Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 1 und 2 ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher
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