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Informationen zum Dokument  BVerfGE 101, 141 - Ausgleichsfonds  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Im Beschluß vom 11. Februar 1992 hat das Bundesverfassun ...
2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der durch die § ...
II.
III.
IV.
V.
B.
I.
1. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes geht davon aus, da&szli ...
2. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze zur Zul&a ...
II.
1. a) Die Ausgleichsabgabe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSUG ist k ...
b) Die Ausgleichsabgabe ist weder Gebühr noch Beitrag. Diese ...
c) Die Ausgleichsabgabe ist eine Sonderabgabe, weil sie die Abgab ...
2. Die Ausgleichsabgabe erfüllt die verfassungsrechtlichen V ...
a) Die Finanzierung der Jugendarbeit ist eine Gemeinlast, die dur ...
b) Die Ausgleichsabgabe nach dem Hessischen Sonderurlaubsgesetz s ...
c) Außerdem ist kein rechtfertigender Grund ersichtlich, we ...
d) Auch die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für d ...
e) Die Ausgleichsabgabe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSUG ist auch ...
3. Da bereits die vom Hessischen Sonderurlaubsgesetz statuierte A ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Fabian Beer, Johannes Rux, A. Tschentscher
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