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Informationen zum Dokument  BVerfGE 101, 239 - Stichtagsregelung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Vermögensgesetz gewährt Personen, denen in der V ...
2. Die Behörden der Deutschen Demokratischen Republik griffe ...
3. Gesetzlich geregelt wurden die offenen Vermögensfragen im ...
a) Die ursprüngliche gesetzliche Regelung über den redl ...
b) Die Stichtagsregelung blieb in der Folgezeit politisch umstrit ...
4. In der praktischen Umsetzung erlangten die drei nachträgl ...
5. Die Interessen der Käufer, bei denen eine Grundbucheintra ...
II.
1. Sie hält die Stichtagsregelung beim redlichen Erwerb f&uu ...
2. Die Regierung des Landes Brandenburg beantragt ferner eine ver ...
3. Für den Fall, daß eine verfassungskonforme Auslegun ...
III.
1. Die Bundesregierung hält die Stichtagsregelung und die ve ...
a) Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG stelle  ...
b) Die beantragte weite Auslegung des Erwerbsbegriffes würde ...
2. Die Sächsische Staatsregierung teilt zwar die Auffassung  ...
a) Die enge, von den Verwaltungsgerichten vertretene Auslegung de ...
b) Die Festlegung des Stichtags in § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG s ...
3. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt unterstützt die Ha ...
a) Mit der Stichtagsregelung sei eine Entziehung der durch das Ve ...
b) Schließlich sei die enge Auslegung des Erwerbsbegriffs i ...
4. Der 7. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts teilt die  ...
a) Die Anwendung des Rückwirkungsverbots auf die Stichtagsre ...
b) Auch der Antrag auf verfassungskonforme Auslegung des Erwerbsb ...
IV.
B.
I.
1. Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Reg ...
2. Der Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle wird im wese ...
a) Die abstrakte Normenkontrolle ist ein objektives Verfahren, be ...
b) Das Bundesverfassungsgericht ist bei der abstrakten Normenkont ...
3. Vorrangiger Prüfungsmaßstab ist die verfassungsrech ...
II.
1. Sie verstößt insbesondere nicht gegen die Eigentums ...
a) Unter den Schutz des Eigentumsgrundrechts fallen im Bereich de ...
b) Die Regelung des § 4 Abs. 2 VermG verändert die Rech ...
c) Der Inhalt und Schranken bestimmende Gesetzgeber genießt ...
aa) Er ist, wenn er von der Ermächtigung zur Inhalts- und Sc ...
bb) Auch die Auslegung des Erwerbsbegriffes durch die Verwaltungs ...
cc) Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG verletzt auch nicht  ...
(1) Das grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender ...
(2) Soweit das Vermögensgesetz nichteingetragenen Käufe ...
(3) Die Regelung des § 4 Abs. 2 VermG ist auch in den Fä ...
(4) Es gibt allerdings Fallgestaltungen, bei denen eine Rück ...
2. Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG verletzt auch nicht d ...
a) Die Schlechterstellung der bis zum Inkrafttreten des Vermö ...
b) Es ist auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, daß der Gese ...
c) Schließlich steht die Entscheidung des Gesetzgebers, in  ...
3. Die Wahl des 18. Oktober 1989 als Stichtag ist - entgegen dem  ...
III.
1. Die ursprüngliche Stichtagsregelung in § 4 Abs. 2 Sa ...
2. Die nachträgliche Beschränkung des Rückübe ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher
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