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Informationen zum Dokument  BVerfGE 104, 23 - Altenpflegegesetz  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
1. a) Die Bayerische Staatsregierung begehrt mit ihrem Normenkont ...
b) Die Antragstellerin beantragt, den Vollzug des angegriffenen G ...
2. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Antrag auf Erlass  ...
B.
I.
II.
1. Der Normenkontrollantrag ist zulässig. Dem steht nicht en ...
2. Der Normenkontrollantrag ist weder offensichtlich begründ ...
a) Mangels einer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz de ...
b) Bei der Prüfung des Altenpflegegesetzes am Maßstab  ...
III.
1. Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, erweist sich aber das ...
a) Insbesondere für drei Bewerbergruppen um eine Ausbildung  ...
(1) Die Berufsanfänger, die sich dazu entschließen, zu ...
(2) Den Bewerbern für eine Teilzeitausbildung und den vormal ...
(3) Ein zeitweiliger Verlust der Berufsperspektive träfe auc ...
b) Wenngleich das Altenpflegegesetz für die vorhandenen Alte ...
(1) Diese Umstellung hätte für die Schulträger fin ...
(2) Weitere Konsequenz der Umstellung ist die Verlagerung des Sch ...
(3) Die veränderten Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in ...
(4) Die wirtschaftlichen Nachteile für die Ausbildungstr&aum ...
c) Zwar sind Ausgleichsmöglichkeiten zur Minderung der entst ...
2. Würde dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ...
3. Auch angesichts des hier geltenden strengen Maßstabs wie ...
IV.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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