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Informationen zum Dokument  BVerfGE 112, 74 - Privatschulfinanzierung II  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Träger von genehmigten Ersatzschulen mit Sitz in der Frei ...
2. In der Förderungspraxis des Landes Bremen wirkte sich die ...
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist als eingetragener V ...
2. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren gemäß Art. ...
a) Die Landeskinderklausel verletze Art. 7 Abs. 4 GG. D ...
b) Die Landeskinderklausel verletze auch den allgemeinen Gleichhe ...
III.
1. Das Land Bremen hält § 17 Abs. 4 Satz 1 PSchulG ...
2. Die Freie und Hansestadt Hamburg weist auf die ähnlich la ...
3. Für das Bundesverwaltungsgericht hat sich der 6. Revision ...
4. Der Kläger des Ausgangsverfahrens teilt die Auffassung de ...
B.
I.
1. Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistet jedermann das Fr ...
2. Nach diesen Maßstäben wird Art. 7 Abs. 4  ...
II.
1. Dieser gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behand ...
2. § 17 Abs. 4 Satz 1 PSchulG hält auch diesen Anf ...
a) Allerdings werden die Träger bremischer Ersatzschulen, di ...
b) Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Ar ...
c) Art. 3 Abs. 1 GG wird durch § 17 Abs. 4 Sa ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: A. Tschentscher, Dominika Blonski
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