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Informationen zum Dokument  BVerfGE 131, 239 - Lebenspartnerschaft von Beamten  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Bereits seit dem Jahr 1922 wird der Familienstand der Beamten  ...
2. Mit Wirkung zum 1. Juli 1997 wandelte der Besoldungsgesetzgebe ...
3. Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgesc ...
4. Durch die im Zuge der sogenannten Föderalismusreform I (G ...
II.
1. Im Mai 2003 beantragte er im Hinblick auf die von ihm im Jahr  ...
2. Die daraufhin vom Beschwerdeführer zum Verwaltungsgericht ...
3. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag auf Zul ...
III.
IV.
1. Das Bundesministerium des Innern teilt namens der Bundesregier ...
2. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sowie di ...
B.
C. -- I.
II.
1. Nach § 23 Abs.  1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein  ...
2. Dieser Anforderung wird die Verfassungsbeschwerde nicht gerech ...
D.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art.  3 Abs.  1 G ...
a) Im Fall der Ungleichbehandlung von Personengruppen besteht reg ...
b) Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer ungleichen Behan ...
c) Der danach geltende Rechtfertigungsmaßstab erfährt  ...
2. Die Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetra ...
II.
1. Das Grundgesetz stellt in Art.  6 Abs.  1 Ehe und Fa ...
2. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartner ...
E. -- I.
II.
1. Grundsätzlich folgt aus der Feststellung der Unvereinbark ...
2. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend zum  ...
3. Gegenstand der Unvereinbarerklärung ist § 40 Abs.&nb ...
III.
1. Die Kostenentscheidung beruht auf § 34a Abs.  2 BVer ...
2. Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs.& ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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