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Informationen zum Dokument  BVerfGE 163, 239 - Divergenzvorlage Coronaverordnung  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Mit Beschluss vom 19. Mai 2021 hat der Thüringer Verfassu ...
2. Zur Begründung der Divergenzvorlage führt der Verfas ...
a) Die streitgegenständliche Verordnung sei maßgeblich ...
b) Das Vorlagegericht ist weiter der Auffassung, es könne f& ...
c) Schließlich sieht es der Thüringer Verfassungsgeric ...
III.
B.
I.
1. Die ersten beiden Vorlagefragen befassen sich mit tauglichen B ...
a) Das Verfassungsgericht eines Landes hat nach Art. 100 Abs. 3 G ...
b) Das Vorlagegericht hatte Veranlassung, eine Prüfung am Ma ...
aa) Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist auf der Grundla ...
bb) Die ersten beiden Vorlagefragen sind zwar nicht als abstrakte ...
cc) Der Wortlaut der Vorlagefragen ist aber nur der Ausgangspunkt ...
2. Es fehlt für die ersten beiden Vorlagefragen aber an eine ...
a) Ein Vorlagegrund ist gegeben, wenn ein Landesverfassungsgerich ...
b) Bei einer Gegenüberstellung der tragenden Rechtssätz ...
II.
1. Ein tauglicher Vorlagegegenstand liegt insoweit allerdings vor ...
2. Doch fehlt es auch hier an einem Vorlagegrund. In der vom Verf ...
a) Die dritte Vorlagefrage ist nicht entscheidungserheblich. ...
aa) Art. 100 Abs. 3 GG setzt voraus, dass die beabsichtigte Ausle ...
bb) Danach ist die dritte Vorlagefrage in der Allgemeinheit, in d ...
b) Die dritte Vorlagefrage ist auch dann unzulässig, wenn si ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 21.02.2025, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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