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Informationen zum Dokument  BGE 61 I 166 - Wiedervereinigungsinitiative Baselland  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 3
3. Art. 48 der KV von Baselland gibt 1500 stimmfähigen B&uum ...
Erwägung 4
4. Die Haupteinwendung, die der Regierungsrat von Baselland gest& ...
Erwägung 5
5. In diesem Sinne kann die Auffassung des Regierungsrates, dass  ...
Erwägung 6
6. Aus dieser Auslegung des Art. 48 KV folgt indessen nur, dass e ...
Erwägung 7
7. Nähere Prüfung ergibt nun, dass die vorliegende Init ...
Erwägung 8
8. Der Kanton Baselland kennt die Verfassungsinitiative nur in Fo ...
Erwägung 9
9. Sie erscheint auch nicht aus andern Gründen als inhaltlic ...
Erwägung 10
10. Schliesslich kann der Initiative, als Motiv der Nichtzulassun ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher
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