1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
1. Der in Brissago heimatberechtigte, seit 1939 in Basel niedergelassene Beschwerdeführer ist wegen zahlreicher Polizeiübertretungen bestraft und ausserdem im Jahre 1951 wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und versuchtem Betrug zu 6 Wochen und am 19. März 1954 wegen Hehlerei zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat ihm deshalb auf Grund von Art. 45 Abs. 3 BV die Niederlassung im Kantonsgebiet für die Dauer von 10 Jahren entzogen (Beschluss vom 10. August 1954).
2. Die Niederlassung durfte dem Beschwerdeführer entzogen we ...
|