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Informationen zum Dokument  BGE 81 I 147  Materielle Begründung

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Regeste
1. Das Amtsgericht von Luzern-Land hat den Beschwerdeführer mit Urteil vom 15. Februar 1955 wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs gebüsst. Der Betroffene hat das Urteil wegen willkürlicher Beweiswürdigung im Sinne von § 271 f. StRV an das Obergericht weitergezogen. Er wurde mit Urteil des Obergerichtes vom 18. April 1955 abgewiesen. Gegen das Urteil des Amtsgerichtes führt Heim staatsrechtliche Beschwerde mit dem Antrag, es aufzuheben und die Sache zur Freisprechung des Beschwerdeführers an das Amtsgericht zurückzuweisen. Er macht eine Verletzung von Art. 4 BV (willkürliche Würdigung der Beweismittel) geltend.
2. Wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte ist die Besch ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch:
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