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Informationen zum Dokument  BGE 92 I 307  Materielle Begründung

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Regeste
1. Der vorgelegte Patentanspruch, der ein mehrstufiges Verfahren zur Herstellung von metallisierten Azofarbstoffen definiert, ist nach der Auffassung des Amtes nicht zu beanstanden. In der Beschreibung werden dann jedoch zwei verschiedene Arten der Überführung der metallfreien Azofarbstoffe in die Metallkomplexe dargelegt, nämlich ei nerseits die Metallisierung unter Verwendung von Verbindungen mit den herkömmlichen metallkomplexbildenden Gruppen (sog. normale Metallisierung), und anderseits die oxydative Metallisierung. Die letztere fällt nach Ansicht des Amtes nicht unter die im Patentanspruch gegebene Definition; überdies könnten die beiden Verfahrensweisen nach der Praxis des Amtes nicht als äquivalent im Sinne von Art. 53 PatG betrachtet werden. Diese Einstellung des Amtes beruht auf der Annahme, für den Begriff der Einheit der Erfindung gemäss Art. 53 PatG sei allein der erste Teil dieser Vorschrift massgebend, welcher lautet:
4. Entscheidend ist, ob dem ersten Teil des Satzes von Art. 53 Pa ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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