1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
1. Die staatsrechtliche Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission vom 23. Oktober 1968/19. Februar 1969, mit dem diese eine Beschwerde des Pflichtigen gegen die Vornahme einer Zwischenveranlagung des steuerbaren Einkommens abgewiesen hat. Der Beschwerdeführer beantragt, den Entscheid aufzuheben, weil er gegen Art. 4 BV verstosse.
2. Streitig ist, ob für den selbständigerwerbenden Besc ...
3. Nach Art. 40 grb. StG ist, wenn sich die Einschätzungsgru ...
4. Der Beschwerdeführer hat schon im kantonalen Rekursverfah ...
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