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Informationen zum Dokument  BGE 95 I 319  Materielle Begründung

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Regeste
1. Die staatsrechtliche Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission vom 23. Oktober 1968/19. Februar 1969, mit dem diese eine Beschwerde des Pflichtigen gegen die Vornahme einer Zwischenveranlagung des steuerbaren Einkommens abgewiesen hat. Der Beschwerdeführer beantragt, den Entscheid aufzuheben, weil er gegen Art. 4 BV verstosse.
2. Streitig ist, ob für den selbständigerwerbenden Besc ...
3. Nach Art. 40 grb. StG ist, wenn sich die Einschätzungsgru ...
4. Der Beschwerdeführer hat schon im kantonalen Rekursverfah ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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