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Informationen zum Dokument  BGE 129 I 265 - Familienzulagen FR   Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2. ...
2.1  Im Kanton Freiburg umfassen die Familienzulagen die Kin ...
2.2  Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen gelte ...
2.3  Die Beschwerdeführerin rügt damit nicht einen ...
Erwägung 3
3. ...
3.1  Die Kantone können auf dem Gebiete der Familienzul ...
3.2  Auch wenn dem Gesetzgeber bei der Verfolgung gesetzgebu ...
3.3  Das Verwaltungsgericht führt als Grund für de ...
3.4  Wohl hat das Bundesgericht in einem unveröffentlic ...
3.5  Es ist somit kein zulässiger Grund in den zu regel ...
Erwägung 4
4.  Unter Bezugnahme auf die Botschaft des Freiburger Staats ...
4.1  Ungeachtet der sich aus vorstehenden Ausführungen  ...
4.2  Die in den kantonalen Kinderzulagengesetzen enthaltenen ...
4.3  Die Anwendung der in Art. 8 Abs. 2 lit. a FZG/FR vorges ...
4.4  Auch wenn die Anwendung der in den Kantonen Freiburg un ...
Erwägung 5
5.  Es fragt sich, ob und wieweit das Bundesgericht zur Verm ...
5.1  Eine derartige Kompetenz und Aufgabe hat der Bund mit B ...
5.2  Sind mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung einer Un ...
5.3  Für Konkurrenzsituationen, wie sie hier gegeben si ...
5.3.1  Gemäss Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 hat ei ...
5.3.2  Das bedeutet, dass Familienleistungen (vgl. dazu Art. ...
5.3.3  Eine vergleichbare Prioritätsregel gilt bei Ansp ...
5.3.4  Diese Regelungen finden seit dem 1. Juni 2002 unmitte ...
Erwägung 6
6. ...
6.1  Nach dem Gesagten ist die staatsrechtliche Beschwerde g ...
6.2  Dem Verfahrensausgang entsprechend wird die Ausgleichsk ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: A. Tschentscher, Sabiha Akagündüz
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