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Informationen zum Dokument  BGE 132 I 157  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die landrätlich ...
2.2 Das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage (Legalitätspr ...
2.3 Das von der Glarner Landsgemeinde verabschiedete Steuergesetz ...
2.4 In der Beschwerde wird nicht oder jedenfalls nicht hinreichen ...
2.5 Nach Art. 21 Abs. 2 StG/GL ist der Eigenmietwert "unter Ber&u ...
2.6 Der Beschwerdeführer rügt, das Glarner Steuergesetz ...
2.7 Unter diesen Umständen kann nicht von einer willkür ...
Erwägung 3
3.1 Zu untersuchen bleibt, ob die vom Landrat getroffene Regelung ...
3.2 Nach Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 & ...
3.3 Mit dieser Regelung ist den Kantonen die Besteuerung des Eige ...
Erwägung 4
4.1 Der Beschwerdeführer beruft sich auf das Rechtsgleichhei ...
4.2 Für die Anwendung des Gleichheitssatzes spielt die Vergl ...
4.3 Die Gleichbehandlung im horizontalen Vergleich hat das Bundes ...
4.4 So wird auch aus dem Rechtsgleichheitsgebot von Art. 8 BV die ...
4.5 Das Bundesgericht hat verschiedene Gründe angeführt ...
Erwägung 5
5.1 Der Beschwerdeführer stellt nicht grundsätzlich in  ...
5.2 Das Verwaltungsgericht hat die Beschränkung der Reduktio ...
5.3 Aus dem Gedanken der Wohneigentumsförderung und der Notw ...
5.4 Sind aber Zweitwohnungen nicht Gegenstand der Wohneigentumsf& ...
6. Auch mit der allenfalls beschränkten Disponibilität  ...
7. Der Beschwerdeführer bringt schliesslich vor, er bewohne  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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