VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 135 I 19 - Parteiübertritt  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Zur Hauptsache rufen die Beschwerdeführer Art. 34 Abs. 2 ...
2.2 In der Replik bringen die Beschwerdeführer Rügen vo ...
2.2.1 Zum einen führen die Beschwerdeführer in diesem R ...
2.2.2 Zum andern dreht sich die Beschwerdeergänzung um die T ...
2.3 Im Ergebnis ist der Streitgegenstand auf die Frage beschr&aum ...
Erwägung 3
3.1 An sich ist es richtig, dass aus Sicht der Stimmberechtigten  ...
3.2 Dabei ist einzubeziehen, dass für die im Amte stehenden  ...
3.3 Die sanktgallische Kantonsverfassung enthält keine Regel ...
Erwägung 4
4. Bei Stimmrechtsbeschwerden überprüft das Bundesgeric ...
Erwägung 5
5. Unter dem Blickwinkel der politischen Rechte geht es um den As ...
5.1 Art. 39 Abs. 1 und Art. 51 Abs. 1 BV verpflichten die Kantone ...
5.2 Das Wahlsystem der Verhältniswahl bezweckt, alle massgeb ...
5.3 Die Parteien schlagen die Kandidaten vor, die auf ihren Liste ...
5.4 Bei der Proporzwahl bedeutet die Stimmabgabe für einen K ...
5.5 Wie bei E. 3.3 hiervor angesprochen, spielt vielmehr eine wes ...
5.6 Hier ist der Parteiwechsel nur kurz nach dem Wahltag bzw. noc ...
5.7 Aufgrund der vorstehenden Überlegungen bildet es ebenfal ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).