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Informationen zum Dokument  BGE 137 I 77  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Angefochten ist die Bestimmung über die Wählbarkeit ...
1.2 Gemäss dem umstrittenen § 36 Abs. 3 GOG/ZH sollen d ...
1.3 Die Beschwerdeführenden beanstanden eine Verletzung von  ...
1.3.1 Weder die Bundesverfassung noch das Bundesgerichtsgesetz um ...
1.3.2 Nach Art. 40 Abs. 1 KV/ZH kann in den Kantonsrat, den Regie ...
1.4 Gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG ist zur Anfechtun ...
1.5 Nach Art. 101 BGG ist die Beschwerde gegen einen Erlass inner ...
1.6 Da auch die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfü ...
2. Bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit eines kant ...
Erwägung 3
3.1 Wie bereits in E. 1.3.2 dargelegt, garantiert Art. 40 Abs. 1  ...
3.2 Die kantonalen Behörden weisen darauf hin, dass die Mehr ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Das Zürcher Handelsgericht als Teil des Obergerichts b ...
3.3.2 Art. 40 Abs. 1 KV/ZH nennt als einzige Voraussetzung fü ...
3.3.3 Die beschriebene Beschränkung der Wählbarkeit sol ...
3.3.4 Aus den Materialien zur Kantonsverfassung ergibt sich, dass ...
3.3.5 Die Qualität der Handelsrichter muss wie bei den ü ...
3.4 Aus diesen Erwägungen ergibt sich zusammenfassend, dass  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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