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Informationen zum Dokument  BGE 50 II 329 - Parzelle Bünten  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Soweit die Vorinstanz das noch im Streite liegende Grundst&uum ...
Erwägung 2
2. Die Vorinstanz hat nun in verbindlicher Weise festgestellt, da ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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