1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
A.
B.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
I. AUSGLEICHUNGSPFLICHT DER BEKLAGTEN.
1. Die Vorinstanz stellt fest, dass die Söhne Johann, geb. 1 ...
Erwägung I.2
2. Ob und inwieweit die Söhne die empfangenen Fr. 20,000.- & ...
Erwägung I.3
3. Als eigentliche Lohnzahlungen können die Zuwendungen von ...
Erwägung I.4
4. Ausser der Ausgleichung verlangen die Klägerinnen eventue ...
a) Die Ausdrucksweise des Art. 527 Ziff. 1 ZGB ist insofern wider ...
b) Dagegen fällt der den wirklichen Lohn übersteigende ...
II. LIDLOHNANSPRÜCHE DER KLÄGERINNEN.
III. VOREMPFÄNGE DER KLÄGERINNEN.
Erwägung III. 1
1. Soweit die Vorinstanz die Ausgleichung abgelehnt hat, kann ihr ...
a) Aus dem bezeugten Umstand, dass der Erblasser die Dokumente be ...
b) Die Beklagten werfen den Klägerinnen als gegen Treu und G ...
c) Gewisse Schulden der Ehemänner der Klägerinnen hat d ...
Erwägung III.2
2. Dem von der Vorinstanz geschützten Ausgleichungsanspruch ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:
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