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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 22  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Streitwert). ...
2. Der Kläger hat seine Anträge nicht in einer nach Art ...
3. (Passivlegitimation). ...
4. Die vom Beklagten gestützt auf Art. 521 ZGB erhobene Verj ...
5. Aus dem Gesagten ergibt sich auch, dass der Kläger ein sc ...
6. In der Sache selbst folgt die Richtigkeit des vom Kläger  ...
7. Der Beklagte nimmt heute hauptsächlich den Standpunkt ein ...
8. Endlich lässt sich die in die Hand des Willensvollstrecke ...
9. Das führt zur Gutheissung des Hauptbegehrens der Berufung ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch:
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