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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 332  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Auf die Anschlussberufung kann nicht eingetreten werden, da de ...
2. Zur Begründung seines Antrages, auf die Berufung sei nich ...
3. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Beklagten und Gottfried Jau ...
4. Die Klägerin glaubt zu Unrecht, den genannten Betrag auf  ...
5. Dieser obligationenrechtliche Vertrag, der Leistung von Arbeit ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch:
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