1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
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7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
2. Am 1. Januar 1925 versprachen die Eheleute Gustav und Jeanne Goetz-Kessel in Nizza der Firma C. Reinhardt & Cie ein Darlehen von höchstens franz. Fr. 800'000.--. Der Vertrag bestimmte unter anderem:
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts bestimmt ...
2. -- Der Gesellschafter haftet für alle Verbindlichkeiten d ...
3. Für Forderungen von Gesellschaftsgläubigern gegen ei ...
4. Art. 591 Abs. 1 OR will lediglich, dass der Gesellschafter, de ...
5. Alle Forderungen, für die das Bundeszivilrecht nicht etwa ...
6. Gemäss Art. 593 OR vermag die Unterbrechung der Verjä ...
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