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Informationen zum Dokument  BGE 93 II 111  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Beklagte macht vor Bundesgericht nicht mehr geltend, zwisc ...
2. Das Obergericht hat festgestellt, die Beklagte habe den Versic ...
3. Mit dem Versicherungsantrag, den die Firma Pesenti & Berri ...
4. Der Versicherer hat den Versicherungsnachweis zuhanden der Beh ...
5. Die Firma Pesenti & Berri erklärte in ihrem Versicher ...
6. Die Beklagte macht geltend, die Aushändigung des Versiche ...
7. War demnach die Firma Pesenti & Berri bei der Beklagten im ...
8. Die Klägerin verlangt von der Beklagten als dem Haftpflic ...
9. OFTINGER pflichtet der Rechtsprechung des Bundesgerichts grund ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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