VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 106 II 298  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 372 ZGB kann einer mündigen Person auf ihr Bege ...
3. In objektiver Hinsicht verlangt Art. 372 ZGB für eine Ent ...
4. Endlich darf eine Entmündigung auf eigenes Begehren nur a ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).