1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 153 Abs. 1 ZGB hört die Pflicht zur Entrichtung ...
2. Derjenige, der sich auf Art. 2 Abs. 2 ZGB beruft, trägt g ...
3. Was den hier zu beurteilenden Fall betrifft, so hatte die Bekl ...
|