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Informationen zum Dokument  BGE 126 II 217 - Lohngleichheit psychiatrische Krankenpflege  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.- a) Das Gleichstellungsgesetz, das während der Hängigkeit des  ...
b) Art. 4 Abs. 2 Satz 3 aBV und Art. 3 Abs. 1 GlG verbieten jede  ...
Erwägung 6
6.- Das dem kantonsgerichtlichen Urteil zugrunde liegende Gutacht ...
b) Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin hat das Kantons ...
c) Beim Kriterium "geistige Anforderungen" übernahm das Kantonsge ...
Erwägung 7
7.- Die Funktionen Lehrerinnen für psychiatrische Krankenpflege u ...
Erwägung 8
8.- Die Beschwerdeführerin wendet mit Bezug auf die Ausbildungsko ...
a) Unter Lohn im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Satz 3 aBV bzw. Art. 8 A ...
b) Der erforderliche Zusammenhang zwischen der Ausbildung und der ...
c) Dass nicht alle Lehrerinnen für psychiatrische Krankenpflege v ...
d) Die Tatsache, dass die Ausbildungskosten für BIGA-Berufe nicht ...
Erwägung 9
9.- a) Mit Bezug auf das vom Kantonsgericht angeführte Argument d ...
b) Diese Kritik ist unbegründet. Die Berücksichtigung von Marktme ...
Erwägung 10

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: DFR-Server
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