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Informationen zum Dokument  BGE 126 II 348 - Verwirkungsfrist HIV-Ansteckung  Materielle Begründung

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Regeste
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Die Bestimmungen des Opferhilfegesetzes vom 4. Oktober 199 ...
b) Wird eine Person, die das Schweizer Bürgerrecht und Wohns ...
Erwägung 3
3.- Unbestrittenermassen wurde die Beschwerdeführerin am 31. ...
a) Als Straftaten im Sinne des OHG fallen im vorliegenden Fall fo ...
b) Fraglich ist die Verwirkung bei den übrigen beiden Straft ...
c) Nach der Praxis des Bundesgerichtes werden die objektiven Tatb ...
Erwägung 4
4.- Im angefochtenen Entscheid wird erwogen, "entgegen der strafr ...
a) Selbst wenn aus strafrechtlicher Sicht bereits die nicht diagn ...
b) Auch bei einer gegenteiligen strafrechtlichen Betrachtungsweis ...
c) Dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung bereits mi ...
Erwägung 5
5.- Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass der Ausbruch d ...
a) Das Opferhilfegesetz bezweckt, Opfern von schweren Straftaten  ...
b) Die wirksame Inanspruchnahme von Opferhilfe setzt nach dem in  ...
c) Damit das Opfer das Vorliegen einer Straftat im Sinne des OHG  ...
d) Nach der Praxis des Bundesgerichtes erscheint aus opferhilfere ...
Erwägung 6
6.- In seinem nicht publizierten Urteil vom 3. November 1999 i.S. ...
a) Im Fall G. war es nach einem ärztlichen Heileingriff zu e ...
b) Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin innert f& ...
c) Bei dieser Sachlage hat die Beschwerdeführerin alles ihr  ...
Erwägung 7
7.- Im Lichte der vorstehenden Erwägungen widerspricht es ni ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: A. Tschentscher
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