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Informationen zum Dokument  BGE 129 II 353  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Art. 23 EpG (Marginale: "Impfungen") lautet: ...
3.2 Sowohl die Schadenersatzklage als auch der angefochtene Entsc ...
3.3 Das Gesetz ist in erster Linie nach seinem Wortlaut auszulege ...
3.4 Wie sich aus der Botschaft des Bundesrates zum Epidemiengeset ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin rügt, die Vorinstanz habe du ...
4.2 Die Entschädigungspflicht des Kantons für den Schad ...
4.3 Auch wenn es sich beim Grundsatz der Solidarität zwische ...
4.4 Der Wortlaut von Art. 23 Abs. 3 EpG ist (auch) in diesem Punk ...
4.5 Obwohl Art. 19 VG nur eine Entschädigung für widerr ...
4.6 Insbesondere kann aber die am 1. Januar 1976 in Kraft getrete ...
4.7 Eine solche einschränkende Auslegung entspricht auch dem ...
4.8 Für die Auslegung von Bedeutung ist schliesslich der Ums ...
4.9 Mit der im angefochtenen Urteil vorgenommenen Auslegung, bei  ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch:
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