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Informationen zum Dokument  BGE 132 II 117  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Beschwerdeführer beanstandet die Bemessung der Genug ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Nach Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 & ...
2.2.2 Art. 47 OR bestimmt, dass der Richter bei Tötung eines ...
2.2.3 Die Festsetzung der Höhe der Genugtuung ist eine Entsc ...
2.2.4 Im Unterschied zum Zivilrecht besteht bei der Bemessung ein ...
2.2.5 Den kantonalen Behörden steht bei der Festsetzung der  ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Das Sozialversicherungsgericht erachtet eine Genugtuung von ...
2.3.2 Der Beschwerdeführer lässt den Basiswert für ...
2.3.3 Wie oben (E. 2.2.3) ausgeführt, hat das Sozialversiche ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Gemäss dem angefochtenen Urteil hat die Kantonale Opfe ...
2.4.2 Der Beschwerdeführer vertritt den Standpunkt, das Sozi ...
2.4.3 Wie oben ausgeführt (E. 2.2.4), sind bei der Festsetzu ...
2.5 Somit ergibt sich, dass die zuerkannte Genugtuung in der H&ou ...
Erwägung 3
3.1 Sodann macht der Beschwerdeführer geltend, die ihm zuges ...
3.2 Gemäss dem angefochtenen Urteil ist in der zuerkannten G ...
Erwägung 3.3
3.3.1 In BGE 131 II 217 E. 4 hat das Bundesgericht entschieden, d ...
3.3.2 In seiner älteren Rechtsprechung zur haftpflichtrechtl ...
3.3.3 Ob die oben aufgezeigte, für das Haftpflichtrecht gelt ...
3.4 Im angefochtenen Urteil vertritt das Sozialversicherungsgeric ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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