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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 293  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Beim angefochtenen Urteil handelt es sich um einen kantonal l ...
1.2 Die Vorinstanz hat ein einziges Urteil für die Kantons-  ...
1.3 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 1 ...
1.4 Der von der Vorinstanz festgestellte Sachverhalt ist vorliege ...
Erwägung 2
2.1 Der direkten Bundessteuer als Einkommenssteuer natürlich ...
2.2 Nicht zu beurteilen sind vorliegend Mitgliederbeiträge u ...
2.3 Die Vorinstanz hat dazu ausgeführt, dass persönlich ...
2.4 Die kantonale Steuerverwaltung macht dagegen geltend, Wahlkam ...
Erwägung 3
3.1 Vorab ist festzuhalten, dass der Begriff der Berufskosten nac ...
3.2 Gemäss ständiger Praxis zu den Gewinnungskosten wir ...
3.3 Die Ausübung eines politischen Amtes ist steuerrechtlich ...
3.4 Keine Gewinnungskosten stellen die Aufwendungen für den  ...
3.5 Die notwendige finale oder kausale Verknüpfung zwischen  ...
Erwägung 4
4.1 Die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin wollen vorliegend d ...
4.2 Die Beschwerdegegnerin hat die hier in Frage stehenden Aufwen ...
4.3 Die Ansicht, wonach Wahlkampfkosten keine Gewinnungskosten da ...
4.4 Dies führt insgesamt zum Schluss, dass die persönli ...
4.5 Die Vorinstanz hat schliesslich noch ausgeführt, die Zul ...
4.6 Die Beschwerde der Steuerverwaltung des Kantons Wallis erweis ...
Erwägung 5
5.1 Art. 21 und 22 Abs. 1 lit. c des Steuergesetzes [des Kantons  ...
5.2 Demnach erweist sich die Beschwerde in öffentlich-rechtl ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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