1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Mehrwertsteuer wird als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteu ...
Erwägung 2.2
2.2.1 In der vorliegenden Konstellation sind zwei unterschiedlich ...
2.2.2 Das zweite Verhältnis ordnet die Beziehung zwischen de ...
2.2.3 Anders als im Regelfall untersteht die Überwälzun ...
2.3 Streitig und zu prüfen ist nach dem Gesagten ausschliess ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz begründet ihren Entscheid im Wesentlichen ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Diese Grundsätze gelten praxisgemäss auch im Bere ...
3.2.2 Das Mehrwertsteuerrecht von 2009 kodifiziert das Prinzip "f ...
3.2.3 Aus dem insoweit klaren Wortlaut von Art. 27 Abs. 2 MWSTG 2 ...
3.2.4 Das eigentliche Steuerobjekt der Inlandsteuer setzt nach de ...
3.2.5 Die fakturierende Person hat gegenüber der ESTV ü ...
3.2.6 Eine Abrechnungs- und Ablieferungspflicht der fakturierende ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Art. 27 MWSTG 2009 hat die Abrechnungsbeziehung zwischen de ...
3.3.2 Es fragt sich, ob die Zahlungen rechtsgrundlos erfolgt seie ...
3.3.3 Eine andere Frage ist, ob die vom BAKOM überwälzt ...
3.3.4 Wenngleich ein qualifizierender mehrwertsteuerlicher Leistu ...
3.3.5 Die Vorinstanz verwirft die reflexweise Ausdehnung von Art. ...
3.3.6 Das Bundesgericht hat bereits festgestellt, dass zwischen B ...
3.3.7 Der Gebührenpflichtige ersuchte die Billag AG, die f&u ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Nach dem Gesagten ist das Begehren des Gebührenpflicht ...
3.4.2 Die mehrwertsteuerliche Inlandsteuer wird je Steuerperiode ...
3.4.3 Das bedeutet, dass aufgrund des Prinzips "fakturiert - gesc ...
3.4.4 Von der Verjährung in der Abrechnungsbeziehung zwische ...
3.4.5 Vorliegend ist über die Abgabeperioden vom 1. Juni 201 ...
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