1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 143 Abs. 1 SchKG, der gemäss Art. 259 SchKG auc ...
2. Der Rekurrent behauptet nicht, die Ersteigerin sei gegenü ...
3. Die Vorinstanz hat das Begehren des Rekurrenten um Aufhebung d ...
|