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Informationen zum Dokument  BGE 130 III 371  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Art. 12 Abs. 1 MSchG (SR 232.11) regelt die Folgen des Nichtge ...
1.1 Die Benutzungsschonfrist beginnt nach unbenütztem Ablauf ...
1.2 In der Lehre wird die Meinung vertreten, für internation ...
1.3 Nach Art. 12 Abs. 1 MSchG hängt der Fristbeginn für ...
1.5 Der Aufschub des Fristbeginns aufgrund des Widerspruchsverfah ...
2. Die Vorinstanz vertritt grundsätzlich die Ansicht, die fo ...
2.1 Nach dem angefochtenen Urteil hat die Beklagte in Deutschland ...
2.2 Die Vorinstanz hat jedoch festgestellt, dass die Einsprecheri ...
2.3 Die Basismarke der Beklagten war für die Warenklassen 3  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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