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Informationen zum Dokument  BGE 130 III 585  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das Obergericht hat zunächst auf die Erwägungen des  ...
2. Der Vater hält diese Erwägungen für bundesrecht ...
2.1 Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht,  ...
2.2 Das angefochtene Urteil scheint unausgesprochen vom Grundsatz ...
2.2.1 Die kantonale Praxis neigt dazu, das Besuchsrecht im Streit ...
2.2.2 Dies allein bedeutet jedoch nicht, dass die vorinstanzliche ...
2.3 Insgesamt ergibt sich, dass im vorliegenden Fall die Beschr&a ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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